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Wie kann ich Sie unterstützen?Ergeben sich Fragen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung, so stehe ich Ihnen gerne auch kurzfristig zur Verfügung. Sie finden nachfolgend einen kurzen allgemeinen Überblick über die Möglichkeiten und Auswirkungen der Testamentsvollstreckung. Sollten sich weitere Fragen ergeben, so können Sie auch in einer kurzfristigen persönlichen Beratung eine erste Orientierung erhalten, ob und welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sein können und welche Kosten damit voraussichtlich verbunden sein werden. Der Kostenaufwand für diese erste Orientierung bewegt sich dabei in der Regel zwischen 50,00 und 100,00 €. Fragen Sie mich bitte.
1. Hintergrundberatung
Sie können hier durch Beratung bei Ihren Maßnahmen und Entscheidungen unterstützt werden, ohne dass Dritte davon erfahren. Die Beratung erstreckt sich in der Regel sowohl auf die juristischen Möglichkeiten aber auch auf die kommunikationspsychologischen Mittel, um ihre Rechte zu wahren, ohne Krieg führen zu müssen. Aber auch wie sie auf eine harte Haltung der Gegenseite angemessen reagieren können (siehe dazu auch 2. gerichtliche Vertretung).
2. außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Es können auch ganz kurzfristig gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden, um beispielsweise den Nachlass zu sichern oder Rechte, z.B. in Eilverfahren, durchzusetzen. Im Übrigen kann auch eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung zur Wahrung Ihrer Rechte der richtige Weg sein.
3. Verhandlung leiten/moderieren - im Bereich der Errichtung eines Testaments,
wenn dabei mehrere Beteiligte einbezogen werden sollen, insbesondere wenn zwischen den Generationen ein fairer Ausgleich erzielt werden soll,
- innerhalb einer Erbengemeinschaft,
um damit in einem sachlichen Rahmen zu Entscheidungen zu gelangen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können.
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