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Situationen, in denen Testamentsvollstreckung Thema sein kann- Man möchte selbst ein Testament errichten, was kann ich mit Testamentsvollstreckung erreichen?
- Als Erbe/Erbengemeinschaft ist man mit einer Testamentsvollstreckung konfrontiert, wie kann man damit umgehen?
- Man ist als Testamentsvollstrecker benannt worden: soll das Amt angenommen werden? Was muss während der Amtsausübung beachtet werden?
- Als Gläubiger einer Nachlassforderung: was muss beachtet werden?
- Eine Bank bietet an, für eine Testamentsvollstreckung selbst zur Verfügung zu stehen, welche Möglichkeiten und welche Risiken ergeben sich?
Testamentsgestaltung – Möglichkeiten durch Testamentsvollstreckung:
Bei der Überlegung, ob man ein Testament errichtet, kann es sinnvoll sein, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Es stellt sich dann die Frage, was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten es gibt. Anwendungsbereiche für Testamentsvollstreckung ergeben sich vor allem in folgenden Bereichen: - Behindertentestament, dem Kind soll eine Verbesserung seiner Situation ermöglicht werden, ohne dass der Sozialhilfeträger Ansprüche geltend machen kann,
- bei Minderjährigen soll der Nachlass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt professionell gesichert und verwaltet werden,
- in Unternehmen soll eine Handlungsunfähigkeit verhindert werden, die eintreten kann, wenn eine möglicherweise inhomogene und unerfahrene Erbengemeinschaft kurzfristig Entscheidungen treffen muss,
- wenn der Nachlass gesichert und die Handlungsfähigkeit erhalten bleiben soll.
Als Erbe/Erbengemeinschaft von Testamentsvollstreckung betroffen?
Als Erbe oder Erbengemeinschaft ist man mit einer Testamentsvollstreckung konfrontiert und möchte wissen, unter welchen Voraussetzungen man einen Testamentsvollstrecker entlassen kann und welche Rechte man diesem gegenüber hat. Welche Möglichkeiten ergeben sich auf dem Verhandlungswege, um diese Rechte durchzusetzen?
Soll das Amt angenommen werden?
Entscheidung über die Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker Man ist selbst als Testamentsvollstrecker in einem Testament benannt worden und möchte sich zunächst informieren, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn man ein solches Amt annimmt. Insbesondere ergeben sich Fragen zum Ablauf, zur Haftung, zum Verhalten gegenüber den Erben, zur Vergütung etc.
Fragen während der Amtsausübung des Testamentsvollstreckung:
Bei der Ausübung des Amtes ergeben sich immer wieder neue juristische Fragen, insbesondere was in welcher Reihenfolge zu tun ist, vor allem, welche Sofortmaßnahmen man ergreifen muss, um den Nachlass zu sichern. Wie man sich gegen Gläubiger wehrt. Aber auch, ob man alles selbst machen muss und dies mit der Vergütung abgegolten ist, oder ob man sich der Hilfe von Fachleuten bedienen kann. Zum Beispiel Steuerberater und Rechtsanwälte; können diese Kosten aus dem Nachlass bedient werden? Fragen ergeben sich aber auch zur Art und Weise des Umgangs mit den Erben. Wie kann ich erreichen, dass die oft gut verständliche Abwehrhaltung der Erben abgebaut werden kann. Welche Möglichkeiten ergeben sich, um professionell und möglichst streitarm Ergebnisse zu erzielen, ohne einen Rechtsstreit mit den Erben herbeizuführen (wie z.B. Feststellungsklagen im Hinblick auf konkrete Maßnahmen des TV). |
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